Apps auf Rezept wurden seit 2020 laut dem Magazin Physio.de rund eine Million mal verschrieben. 2024 gaben die gesetzlichen Krankenkassen 110 Millionen Euro für diese Digitalen Gesundheitsanwendungen oder DiGAs aus, 71% mehr als im Vorjahr.
Die Anbieter haben vom Gesetzgeber das Privileg bekommen, dass ihre Apps im Schnellverfahren zugelassen werden und sie dafür nicht einmal einen Nutzen nachweisen müssen. Obwohl diese dann erst einmal nur zur Erprobung zugelassen sind, müssen die Kassen sie finanzieren, wenn die Versicherten sie haben wollen und verschrieben bekommen, und dabei ein Jahr lang jeden Preis bezahlen. Das Ergebnis laut Magazin: Der durchschnittliche Preis pro App liegt mittlerweile bei 541 Euro, der Höchstpreis sogar bei über 2.000 Euro.
Das Magazin zitiert Stefanie Stoff-Ahnis vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer mit der Feststellung:
„Die Unternehmen nutzen das gesetzlich verbriefte Recht auf einen beliebig hohen Preis im ersten und teilweise auch im zweiten Jahr voll aus. Dieser Zwang zur Wirtschaftsförderung auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehört beendet.“
Letztlich soll mit den Apps der Transfer unserer Gesundheitsdaten an die großen Datenkraken wie Google und Apple gefördert werden. In Großbritannien geht man den gleichen Weg, nur etwas radikaler. Dort will die staatliche Krankenversicherung Millionen Traggeräte (Wearables) zur Fernüberwachung des Blutdrucks, des Blutzuckerspiegels und der Vitalfunktionen verteilen, wobei die Daten zentral erfasst und gespeichert werden.
Wie üblich trifft die Großzügigkeit der in Deutschland Regierenden zu Lasten der Versicherten nur die gesetzlich Versicherten, die diese Subventionierung gieriger Anbieter von zum Teil nutzlosen Apps bezahlen müssen. Beamte und Politiker, die in aller Regel privat versichert sind, und viele Gutverdiener bleiben dabei außen vor. Das wäre anders, wenn die Subvention, so sie denn nötig und sinnvoll wäre, aus Steuermitteln bezahlt würde.